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QUALIFIZIERUNGSCHECKS auch für Teilzeitkräfte und Ausbilder
Ab sofort können auch Teilzeitkräfte (mit bis zu 30 Stunden Wochenarbeitszeit) und Ausbilder/innen unabhängig von ihrem Alter und ihrer Qualifikation den Qualifizierungsscheck des Landes Hessen in Anspruch nehmen. Unterstützt werden die Bemühungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen, durch berufliche Weiterbildung ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern.
Die Förderung zur Weiterbildung wendet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit höchstens 250 Beschäftigten. Gefördert werden auch hauptamtlich Beschäftigte gemeinnütziger Organisationen (Non-Profit-Organisationen), sofern diese das KMU-Kriterium erfüllen.
Gefördert werden die Beschäftigten aus den genannten Unternehmen, wenn Sie
Der Qualifizierungsscheck finanziert:
50% der Weiterbildungskosten (Kurs- und Prüfungsgebühren)
bis maximal 500,– Euro
für jährlich eine Weiterbildungsmaßnahme bei einem zertifizierten Bildungsanbieter.
Beratung:
Voraussetzung für die Beantragung eines Qualifizierungsschecks ist eine kostenlose, neutrale und unabhängige Beratung in einer der hessischen Beratungsstellen.
Gerne können Sie einen Termin mit den Qualifizierungsbeauftragten
Gunda Biesel, Tel. 06128-927724
Thomas Kaufmann, Tel. 06128-927782
vereinbaren.
Weitere Informationen und eine Übersicht über die anerkannten Beratungsstellen in Hessen erhalten Sie unter www.qualifizierungsschecks.de
03.09.2010
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